1.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb von allen angebotenen Ticketarten, Gutscheinen und Führungen im Neuen Museum Nürnberg (folgend NMN).
1.2. Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets
a) an der Kasse des NMN
b) im Onlinevertrieb
1.3. Diese AGB gelten ergänzend zu der Haus- und Besuchsordnung des NMN. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der/die Kund:in diese allgemeinen Bestimmungen des NMN als verbindlich an. Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das NMN stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.
1.4. Die Tickets werden nur an Endkund:innen verkauft, anderenfalls besteht kein Anspruch auf die auf dem Ticket vorgesehene Leistung des NMN. Das NMN ist berechtigt, in Einzelfällen die Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Kund:in zu beschränken.
1.5. Durch den Kauf von Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem/der Kund:in und dem NMN zu Stande. Ein Weiterverkauf der erworbenen Karten ist unzulässig.
2.1. Eintrittskarten
Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Besuch der Sammlung des NMN zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt. Entsprechendes gilt für Eintrittskarten von ostenpflichtigen Sonderausstellungen, welche nicht von dem Eintritt für die Sammlung umfasst werden. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Eintrittskarten nicht mehr übertragbar.
2.2. Gutscheine
Es können Geschenkgutscheine an der Kasse des NMN erworben werden. Die Gutscheine können zur Einlösung von Eintrittskarten und den sonstigen an der Kasse erhältlichen Leistungen des NMN verwendet werden. Der Gutschein kann verwendet werden, bis sein Saldo Null beträgt. Eine Auszahlung von Restbeträgen erfolgt nicht.
2.3. Zeitfenster-Tickets
Das NMN berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und objektiven Maßstäben, insbesondere aus Gründen der Sicherheit der Besuchenden oder aus konservatorischen Gründen, den Einlass von einer vorherigen Terminbuchung abhängig zu machen und Tickets gem. Ziff. 2.1 mit einem festgelegten Einlass- oder Gültigkeitszeitraum (Zeitfenster-Tickets) zu verkaufen. Zeitfenster-Tickets berechtigen nur zum Eintritt während der aufgedruckten Einlasszeit oder Gültigkeitsdauer. Auch bei Inhaber:innen eines MI-Mitgliedsausweises kann aus den in Satz 1 genannten Gründen der Eintritt von einer vorherigen Terminbuchung abhängig gemacht werden. Kommt es aufgrund des Andrangs von Besuchenden trotz Zeitfenster-Tickets zu einer Überschreitung der Besuchskapazität, sind Wartezeiten bis zu 30 Minuten hinzunehmen.
Die Eintrittspreise sowie Regelungen zu Vergünstigungen und freiem Eintritt sind in der jeweils gültigen Eintrittspreisregelung des NMN festgelegt, die auf der Homepage des NMN unter Öffnungszeiten, Preise und mehr - Neues Museum Nürnberg (nmn.de) einzusehen ist bzw. an der Kasse erfragt werden kann. Geltende Währung ist Euro. Änderungen der Eintrittspreise bleiben vorbehalten.
3.1. Eintrittskarten, Gutscheine und Führungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20 a UStG.
3.2. Bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder freiem Eintritt muss bei Erwerb an der Kasse des NMN sowie am Besuchstag beim Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten eine entsprechende gültige Bestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Der Nachweis ist zudem auf Verlangen am Einlass zum Museum oder zur Ausstellung vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten.
3.3. Rein digital erworbene Produkte (vgl. Satz 1 Ziff. 3.4.2.2) sind von der/dem Kund:in vor Besuch des Museums auszudrucken und/oder bei Besuch des Museums in digital lesbarer Form (z. B. auf dem Display eines Smartphones) vorzulegen. Ein Einlass erfolgt nur, wenn der QR-Code vollständig lesbar ist.
3.4. Bezahlung
3.4.1. Bezahlung an der Kasse
3.4.1.1. Die Bezahlung erfolgt an der Kasse des NMN. Als Zahlungsoptionen stehen grundsätzlich die Barzahlung
sowie die Bezahlung mit der EC- oder Kreditkarte der meisten gängigen Anbieter:innen (VISA, Master Card, American Express etc.) zur Verfügung.
3.4.1.2. Bei der Zahlung mit EC-Karte hat der/die Kund:in Sorge für die Deckung des Kontos zu tragen. Kosten, die aufgrund von Rückbelastungen entstehen, gehen zulasten des Besuchenden, solange die Rückbelastung nicht durch das NMN zu vertreten ist. Im Einzelfall ist das NMN berechtigt, nur bestimmte Zahlungsarten in Abhängigkeit zum jeweiligen Besuchenden zu akzeptieren.
3.4.2. Bezahlung und Versand im Online-Shop
3.4.2.1. Beim Online-Verkauf erfolgt die Zahlung durch Vorkasse der Kund:in durch eine der angebotenen Zahlweisen. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.
3.4.2.2. Der Versand der in Ziff. 2.1 genannten Tickets erfolgt digital per E-Mail an die von dem/der Kund:in
angegebenen E-Mail-Adresse.
Eine Rückgabe bzw. Stornierung der an der Kasse gekauften Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für online erworbene Produkte der Ziff. 2.2 und 2.5 gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
5.1. Jede(r) Kund:in erhält bei Kauf bzw. Vorlage eines Tickets an der Kasse eine entsprechende Eintrittskarte. Das Eintrittsticket ist durch den/die Kund:in während der gesamten Dauer des Besuches bei sich zu tragen. Der Einlass in die Ausstellungsräumlichkeiten erfolgt ausschließlich durch das Vorzeigen der Eintrittsberechtigung. Das Personal des NMN sowie die vom NMN extern engagierten Aufsichtsfirma ist zu jedem Zeitpunkt des Aufenthalts des/der Kund:in in den Räumlichkeiten des NMN dazu befugt, sich sowohl die Eintrittsberechtigung als auch ggf. die Ermäßigungsberechtigung vorzeigen zu lassen.
5.2. Das Personal des NMN und die extern engagierte Aufsichtsfirma sind zu jedem Zeitpunkt befugt, auf Grund des Hausrechts nach pflichtgemäßem Ermessen von diesen AGB abweichende Anordnungen zu treffen.
5.3. Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB, der Haus- und Besuchsordnung, die Anordnungen des Personals des NMN oder der extern beauftragten Aufsichtsfirma behält sich das NMN bzw. ihre Bevollmächtigten das Recht vor, den Besuchenden aus dem Museum zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch, wenn durch den/die Karteninhaber:in andere Besuchende belästigt werden oder der Museumsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Ticket erworben wurde.
Das NMN haftet nicht für Verlust, Verfall oder Beschädigung von Tickets oder Gutscheinen. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz sowie keine Erstattung.
8.1. Das NMN bietet sowohl zahlungspflichtige als auch kostenlose öffentliche teilnehmer:innenbeschränkte Führungen an.
8.2. Für die Teilnahme an öffentlichen teilnehmer:innenbeschränkten Führungen des NMN hat der/die Kund:in am selben Tag im Vorfeld der Führung ein gesondertes Führungsticket an der Kasse des Museums oder online zu erwerben. Dieses ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Führung.
Der Erwerb eines allgemeinen Eintrittstickets für das Museum gibt dem/der Kund:in keinen Anspruch auf einen Teilnehmer:innenplatz bei einer Führung. Der Nachweis für eine Teilnahmeberechtigung an der Führung ersetzt nicht den Kauf eines unter Ziff. 2 genannten Tickets.
8.3. Eine Verschiebung der Termine um bis zu 30 Minuten gegenüber der angegebenen Zeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des Entgelts für die Führung. Die Zeit wird seitens des/der Museumsführer:in entsprechend nachgeholt. Bei darüberhinausgehenden Verspätungen entfällt die Führung. In diesem Fall gilt das unter Ziff. 8.4 genannte.
8.4. Das NMN ist berechtigt bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. höhere Gewalt, Krankheit des/der jeweiligen Führer:in, Pandemien) die Führung abzusagen. In diesem Fall werden bei zahlungspflichtigen Führungen die bereits gezahlten Teilnahmeentgelte erstattet. Darüber hinaus stehen den Teilnehmenden keine Schadensersatzansprüche zu. Bereits gekaufte Tickets für den Zugang zu den Ausstellungsräumen können nicht zurückgegeben werden (vgl. Ziff. 4), sofern nicht ebenfalls ein Grund der Ziffer 9.2 vorliegt.
9.1. Das NMN haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des NMN, den Mitarbeitenden des NMN oder ihrer Erfüllungsgehilfen, entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2. Ist aufgrund zwingender Ursachen in der Sphäre des NMN (konservatorische, organisatorische oder technische Gründe) oder aufgrund höherer Gewalt (z. B. bei Schließungsanordnungen durch Sicherheitsbehörden oder dem NMN übergeordneten Behörden, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg u. ä.) der Besuch eines Museums oder einer Ausstellung und damit die Nutzung von Tickets nicht möglich, ist das NMN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung des NMN besteht nicht.
9.3. Die Termine über Schließungen werden, soweit möglich, rechtzeitig im Voraus auf der Homepage oder Social Media Kanälen des NMN bekannt gegeben.
9.4. Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Ausstellungsteile geschlossen oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen.
9.5. Für Jahreskarten der MI gilt zudem, dass aus baulichen oder organisatorischen Gründen oder aus wichtigem Grund einzelne Abteilungen des NMN geschlossen werden können. Mängelansprüche sind dahingehend ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Jahreskarte der MI oder (teilweisen) Erstattung des entrichteten Entgeltes besteht nicht.
10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Einbezug des internationalen Privatrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Nürnberg. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Nürnberg.
10.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
10.3. Das NMN behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Besuchsordnung des Neuen Museums Nürnberg
Jede Person, die das Neue Museum betritt, erkennt die Besuchsordnung an.
Die Benutzung des Aufzugs ist Kindern nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Sorgeberechtigte, v. a. Eltern, Lehrkräfte, Betreuende und andere Personen, haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur in Begleitung im Museum aufhalten. Minderjährigen unter 14 Jahren kann der Zutritt ohne Begleitung verwehrt werden, wenn Störungen für den Museumsbetrieb oder die Gefährdung der Sicherheit der Exponate bzw. der Minderjährigen zu befürchten sind.
Im ganzen Haus gilt strengstes Rauchverbot. Nicht gestattet sind außerdem: das Mitbringen von Tieren (ausgenommen sind Assistenzhunde nach Anmeldung), das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards etc., Lärmbelästigungen durch Musikinstrumente, Radiogeräte, MP3-Player, Mobiltelefone, etc., Verunreinigungen durch Speisen und Getränke.
Vor Eintritt in die Ausstellungsräume (alle Bereiche, in denen Kunst- oder Designobjekte ausgestellt werden) sind Taschen größer als DIN A4 (ca. 20 x 30 cm), Koffer, sämtliche Arten von Rucksäcken und Tragegestellen, sperrige Gegenstände, Regenschirme und Wetterumhänge an den Garderoben abzulegen. Kinderwägen dürfen in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. In Zweifelsfällen entscheidet das Kassen- oder Aufsichtspersonal. Die Aufbewahrung in den Garderobenschränken erfolgt unentgeltlich. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. Für abhanden gekommene Garderobenschlüssel sind jeweils 45 Euro Ersatz zu entrichten
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Garderobenfächer zum Ende der Besuchszeiten geräumt sein. Ansonsten erfolgt eine kostenpflichtige Öffnung und Räumung des Garderobenfachs durch das Neue Museum.
Alle Besuchende erhalten an der Kasse eine Tageskarte. Die Berechtigung für Ermäßigung oder freien Eintritt ist dort nachzuweisen. Gutscheine sind an der Kasse gegen Tageskarten einzutauschen. Die Tageskarte berechtigt zu wiederholtem Eintritt am Tag des Erwerbs. Sie ist nicht übertragbar, bis zum Ende des Museumsbesuchs aufzubewahren und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Für den Museumsbesuch stehen allen Besuchenden Rollstuhl und Gehwagen zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung. Sofern Interesse besteht, können sich die Besuchenden an die Kassenkraft wenden. In einigen Sammlungs- und Ausstellungsräumen befinden sich Sitzgelegenheiten. Rollstuhlgerechte Toiletten sind ebenfalls vorhanden.
Es ist nicht gestattet, Ausstellungsobjekte zu berühren. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. In den Ausstellungsräumen ist es nicht erlaubt zu essen oder zu trinken sowie in unmittelbarer Nähe der Exponate mit Gegenständen zu hantieren, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen. Kleidung darf aus Sicherheitsgründen nicht über den Arm getragen werden. Lehrkräfte, Gruppenleiter:innen und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Kleinkinder sind von ihrer Begleitperson an der Hand zu halten. Besuchende haften für alle durch Eigenverschulden entstandene Schäden. Laserpointer dürfen nicht verwendet werden.
Das Aufsichtspersonal handelt im Auftrag der Museumsleitung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Werden die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann der weitere Aufenthalt im Neuen Museum untersagt werden. Die Museumsleitung kann Besuchende, die sich nicht an die Regelungen der Besuchsordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, vom Besuch des Neuen Museums ausschließen. Das Neue Museum behält sich vor, bei Diebstahlsalarm sämtliche Ausgänge einschließlich der Notausgänge zu schließen, nur den Hauptausgang für den Auslass der Besuchenden offenzuhalten und dabei eine Kontrolle der Besuchenden vorzunehmen.
Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ohne Blitzlicht und Stativ ist unter Einhaltung bestimmter Regelungen ausnahmsweise erlaubt (Formblatt an der Kasse erhältlich). Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Museumsleitung erlaubt.
Das Hausrecht des Neuen Museums gilt für die Anwesen Luitpoldstraße 3 und Luitpoldstraße 5 einschließlich der zu diesen Anwesen gehörenden Platz- und Straßenflächen. Aus Sicherheitsgründen sind die Außenbereiche des Museums videoüberwacht.
Ausstellung und Sammlung: Eintritt 7 Euro, ermäßigter Eintritt 6 Euro
Sammlung sonntags: 1 Euro
1. Ermäßigter Eintritt
1.1. Besuche an Sonntagen in der Sammlung für alle Besuchenden, soweit sie nicht nach Ziffer 2 freien Eintritt erhalten; der ermäßigte Eintrittspreis beträgt 1 Euro; eine weitere Ermäßigung nach Ziffer 1 wird nicht gewährt
1.2. Geschlossene Reisegesellschaften und Besuchsgruppen aller Art mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmenden.
1.3. Teilnehmende an Betriebsausflügen gegen Vorlage einer Bescheinigung der Firma oder der Dienststelle
1.4. Besuchsgruppen unter 15 zahlenden Teilnehmenden, bei denen die Kosten des Besuchs von betreuenden Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen
1.5. Studierende gegen Vorlage des Studierendenausweises, soweit sie nicht nach Ziffer 2.2 freien Eintritt erhalten
1.6. Schwerbehinderte gegen Vorlage eines Nachweises
1.7. Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres gegen Vorlage des Personalausweises
1.8. Mitglieder des Deutschen Verbands für Kunstgeschichte e.V.
1.9. Mitglieder des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler
1.10. Mitglieder der Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler in ver.di Bayern
1.11. Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (gegen Ausweis)
1.12. Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahres sowie des Freiwilligen Ökologischen Jahres (gegen Ausweis)
1.13. Kreis- und Stadtheimatpflegende gegen Vorlage des Personalausweises
2. Freier Eintritt
2.1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Schüler:innen über 18 Jahre gegen Vorlage des Schüler:innenausweises
2.2. Studierende der Fachrichtungen Kunst, Kunstgeschichte, Kunstwissenschaft und Kunstpädagogik an Universitäten und Hochschulen gegen Vorlage des Studierendenausweises
2.3. Lehrkräfte, Hochschullehrkräfte und Aufsichtspersonen nach Ziffer 2.1 oder 2.2. bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Gruppen und soweit sie nachweislich das Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuchs aufsuchen
2.4. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist
2.5. Journalist:innen gegen Vorlage des Presseausweises
2.6. Reiseleiter:innen oder Fremdenführende mit Berufsausweis je Reisegruppe sowie der/ die Kraftfahrer:innen dieser Gruppen
2.7. Mitglieder von ICOM gegen Vorlage des Mitgliedsausweises
2.8. Beschäftigte des Museumspädagogischen Zentrums (MPZ) in München
2.9. Ordentliche Mitglieder der Museumsinitiative e.V. gegen Vorlage des Mitgliedsausweises, Fördernde Mitglieder der Museumsinitiative e.V. gegen Vorlage des Mitgliedsausweises (mit einer Begleitperson), Mitglieder des Stifter:innenkreises der Förderstiftung Neues Museum in Nürnberg und Freund:innen der Förderstiftung Neues Museum in Nürnberg (jeweils mit einer Begleitperson)
2.10. Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats und des Bayerischen Landtags, Kabinettsangehörige der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung
2.11. Diplomatisches Personal, das in der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert ist und deren Gäste gegen Vorlage des Diplomatenpasses
2.12. Leiter:innen der im Freistaat Bayern akkreditierten konsularischen Vertretungen gegen Vorlage des konsularischen bzw. honorar-konsularischen Ausweises
2.13. Inhaber:innen der Bayerischen Ehrenamtskarte gegen Vorlage eines Nachweises
2.14. Träger:innen des Bayerischen Verdienstordens, der Bayerischen Rettungsmedaille und des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst (jeweils mit einer Begleitperson)
3. Sonderregelungen
3.1. Inhaber:innen der NürnbergCard und der Jahreskarte des Bayerischen Nationalmuseums